Vorsicht bei der Entrümpelung durch unbekannte Anbieter
Diese Risiken drohen, wenn nicht fachgerecht entsorgt wird
Wer ein Haus, eine Wohnung oder Geschäftsräume entrümpeln muss, möchte in erster Linie schnell wieder Platz schaffen. Viele Eigentümer oder Erben beauftragen dafür eine Entrümpelungsfirma – oft ohne genauer hinzusehen, wie diese mit dem Abfall umgeht. Dabei kann eine unsachgemäße Entsorgung ernste Konsequenzen haben, sowohl finanziell als auch rechtlich.
Illegale Müllentsorgung – Sie haften als Auftraggeber
Ein weitverbreiteter Irrtum: Wer eine Firma beauftragt, ist automatisch von jeder Verantwortung entbunden. Tatsächlich bleiben Sie als Eigentümer oder Veranlasser rechtlich in der Pflicht. Das bedeutet: Wird Sperrmüll, Bauschutt oder Sondermüll illegal in Waldgebieten, auf Parkplätzen oder in fremden Containern abgeladen, können Bußgelder und Schadensersatzforderungen gegen Sie verhängt werden.
Die Ordnungsämter und Umweltbehörden gehen immer öfter gezielt gegen illegale Entsorgungen vor. Verfolgt wird nicht nur der Fahrer, sondern auch der Auftraggeber – also Sie.
Umweltschäden durch unsachgemäße Entsorgung
In vielen Haushalten finden sich Schadstoffe wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl oder Elektrogeräte mit gefährlichen Inhaltsstoffen. Diese Abfälle dürfen keinesfalls im Restmüll oder unkontrolliert auf Deponien landen. Erfolgt keine ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung, drohen erhebliche Umweltschäden. Für solche Verstöße haften Sie als Auftraggeber unter Umständen auch strafrechtlich.
Bußgelder und Strafverfahren
Die illegale Ablagerung von Abfällen ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet wird. Je nach Art und Menge der Abfälle können Beträge von mehreren tausend Euro fällig werden. Bei Gefährdung von Boden oder Gewässern drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Hinzu kommen oft die Kosten für die Beseitigung des illegal entsorgten Mülls – auch diese können Ihnen als Veranlasser in Rechnung gestellt werden.
Reputationsschäden und Ärger mit Nachbarn
Neben finanziellen Risiken dürfen Sie den Imageschaden nicht unterschätzen. Besonders bei Immobilienverkäufen, gewerblichen Objekten oder in kleineren Gemeinden kann ein solcher Vorfall Ihren Ruf dauerhaft belasten.
So schützen Sie sich
Damit Sie nicht ungewollt in solche Situationen geraten, sollten Sie bei der Auswahl einer Entrümpelungsfirma besonders sorgfältig vorgehen:
- Prüfen Sie, ob das Unternehmen über eine offizielle Gewerbeanmeldung verfügt.
- Lassen Sie sich die Transportgenehmigung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz zeigen.
- Verlangen Sie einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung (Wiegescheine, Entsorgungsnachweise).
- Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab.
- Zahlen Sie keine hohen Barvorauszahlungen ohne Belege.
- Lesen Sie Bewertungen oder holen Sie Referenzen ein.
Wir garantieren eine fachgerechte Entsorgung
Firma Welz arbeitet transparent, dokumentiert jeden Schritt und sorgt dafür, dass kein Risiko für Sie als Auftraggeber entsteht. Wir verfügen über alle erforderlichen Genehmigungen und arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen.
Wer bei der Beauftragung spart, zahlt im Zweifel doppelt – durch Bußgelder, Entsorgungskosten und langwierigen Ärger.